Sich als Heilpraktiker mit einer Praxis selbstständig machen – Das sind die Herausforderungen
Sich als Heilpraktiker mit einer eigenen Praxis selbstständig machen. Das ist der Traum vieler Menschen. Vor der Praxisgründung gilt es aber einiges zu beachten. Und vieles davon hat mit einer Heilpraktiker Praxis selbst wenig zu tun.
Wer sich selbstständig macht, der hat viele verklärte Vorstellungen. Man träumt davon sein eigener Herr zu sein, unabhängig und frei. Dies ist die eine Seite der Medaille. Aber es gibt noch eine andere. Die Freiheit wird erkauft mit Arbeit, Stress und verzicht auf Annehmlichkeiten.
Gerade die Zeit nach der Gründung zeigt, dass in der Praxis die Unannehmlichkeiten überwiegen. Lange Arbeitszeiten, Reinvestition der Einnahmen in das Unternehmen oder Tilgung von Startkrediten führen dazu, dass die Arbeitsleistung hoch, die Gewinne aber erst einmal gering sind.
Aber auch später werden die wenigsten Selbstständigen eine geregelte Arbeitszeit haben. Buchhaltung am Wochenende erledigen, Ärger mit Lieferanten und vieles mehr zehren an den Nerven.
Wer sich aber so ein Leben vorstellen kann und nicht vor den Problemen zurückschreckt, der wird sich in ein Abenteuer stürzen, welches Angestellte nicht kennenlernen werden.
Heilpraktiker und Praxisgründung – Das sind die Voraussetzungen
Neben den persönlichen und psychologischen Aspekten gibt es in Deutschland auch formale Voraussetzungen, um als Heilpraktiker eine eigene Praxis eröffnen zu können.
Die wichtigste Voraussetzung ist die Ausbildung zum Heilpraktiker. Diese kann man bestimmten Schulen ablegen. Auch die Erweiterung für praktizierende Ärzte in Form von Seminaren ist möglich. Die reine Prüfung kann durchaus ohne Ausbildung absolviert werden, diese ist nämlich keine zwingende Voraussetzung. Seminare und der Besuch einer formalen Lehranstalt sind aber durchaus sinnvoll, vor allem wenn man sonst keinen verwandten Ausbildungshintergrund vorweisen kann.
Erst nach erfolgreich abgelegter Prüfung ist es dem Praktizierenden erlaubt, sich niederzulassen. Neben dieser offensichtlichen Voraussetzung gibt es aber noch weitere, die die Ausübung dieses Heilberufs voraussetzen.
- Für den Heilpraktiker ist ein Mindestalter von 25 Jahren vorgesehen
- Mindestens ein Hauptschulabschluss muss vorliegen
- Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis bescheinigen eine sittliche Eignung
- Gesundheitliche Eignung
Neben diesen Voraussetzungen sind weitere Punkte zu beachten, die für jede Unternehmensgründung mit einer Niederlassung gelten.
Im ersten Schritt muss zunächst der Markt analysiert werden. Welches Potenzial ergibt sich für eine Praxis. Vor allem, wenn bereits viele Mitbewerber vor Ort sind, kann eine Praxisgründung schnell in einem finanziellen Fiasko enden.
Hat eine Analyse ein lukratives Marktpotenzial nachgewiesen, dann steht einer eigenen Heilpraktiker Praxis nichts mehr im Wege. Für die eigene Heilpraktikerpraxis müssen geeignete Räumlichkeiten gefunden werden und eingerichtet werden. Dies erfordert eine weiträumige Finanzierung.
Auf jeden Fall sollte man sich Hilfe suchen. Schließlich arbeitet man als Therapeut und kann nicht alles wissen, was neben der Gründung der Heilpraktiker Praxis zu beachten ist. „Geht man als Heilpraktiker einer freiberuflichen Tätigkeit nach?“, „Zahlt die gesetzliche oder die private Krankenversicherung meine Leistungen?“ und „Welche Leistungen sollte ich anbieten, lohnt es sich auch Akupunktur neben den sonstigen Leistungen der Homöopathie und Naturheilkunde zu offerieren?“.
Diese und viele weitere Fragen wird sich der selbstständige Heilpraktiker stellen. Ein „Seminar Praxisgründung“ oder „Praxisgründung Heilpraktiker“ kann gerade Einsteigern weiterhelfen auf dem Weg zur eigenen Heilpraktiker Praxis.