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Um Taxifahrer zu werden müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein

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Taxifahrer werden – Bin ich der richtige dafür?

Der Job des Taxifahrers wird oft mit gescheiterten Existenzen, die ein Studium abgebrochen haben, in Verbindung gebracht. Dieses Klischee entspricht aber nicht der Wahrheit.

Der Beruf des Taxifahrers ist facettenreich. Man trifft viele verschiedene Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten. Oft auch ausländische Gäste, die eine Beförderung zum Hotel benötigen.

Auf der anderen Seite besteht der Alltag nicht selten aus dem Warten auf den nächsten Fahrgast. Man hat auch keine Kollegen, mit denen man die Wartezeit totschlagen könnte oder Tätigkeiten, mit welchen man diese Zeit überbrückt.

Bei der Bezahlung ist der Taxifahrer auch nicht gerade der Topverdiener. Und dazu kommt, dass man auch nachts unterwegs ist. Betrunkene Gäste oder die Gefahr, überfallen zu werden sind zusätzliche Unannehmlichkeiten, mit denen der Taxifahrer zu leben lernen muss.

Diese Bedingungen sind nicht jedermanns Sache. Wer sich aber damit arrangieren kann und sogar Gefallen findet, der wird mit einem Job belohnt, bei dem man so viele unterschiedliche Menschen trifft, wie wohl in kaum einem anderen Job.

Taxifahrer – das sind die formalen Voraussetzungen

Die formalen Voraussetzungen, um als Taxifahrer zu arbeiten sind in Deutschland einheitlich geregelt. Dabei ist es egal, ob man Taxi in Garbsen fährt oder in Buxtehude. Es ist wichtig, dass man sich an die Gesetze hält. Wer gegen Geld Personen befördert, ohne die Erlaubnis zu haben, der macht sich nämlich strafbar.

Der Führerschein ist die wichtigste Voraussetzung. Wer diesen nicht hat, darf erst gar nicht ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegen. Ist diese Bedingung erfüllt, dann muss noch der Personenbeförderungsschein erworben werden. Der Personenbeförderungsschein heißt offiziell Führerschein zur Fahrgastbeförderung, wird oft auch Taxischein genannt. Um diesen Taxischein zu erwerben, müssen die folgenden Bedingungen gegeben sein:

  • Der Antragsteller hat das 21. Lebensjahr vollendet
  • Er hat mindestens zwei Jahre Fahrpraxis erworben
  • Die Ortskundeprüfung muss erfolgreich bestanden sein. Dabei handelt es sich um eine Prüfung, mündlich oder schriftlich, bei der Details zum geplanten Einsatzgebiet beantwortet werden müssen. Diese Ortskundeprüfung stellt sicher, dass der Antragsteller seine Fahrgäste schnell und sicher zu deren Zielort bringen kann und auch Auskunft erteilen kann. Je nach Stadt weichen die Fragen voneinander ab und sind stark an die jeweilige Stadt angepasst.
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Abzug aus dem Flensburger Punktekatalog bescheinigen den einwandfreien Leumund und die Eignung des Prüflings

Daneben stellen manche Taxizentralen den Besitz der Funklizenz als Bedingung, diese ist aber gesetzlich nicht vorgeschrieben. Da aber die meisten Taxifahrer per Funk miteinander kommunizieren, ist so eine Lizenz sicherlich sinnvoll.

Der Weg zum Taxischein scheint recht aufwändig und umfangreich zu sein. In anderen Ländern benötigt man meist weniger Aufwand, um eine Person in einem Taxi befördern zu dürfen, oft ist nicht einmal eine Prüfung notwendig. Der Vorteil liegt vor allem in der hohen Qualität der Beförderung. Schnell, kosteneffizient und kompetent, das ist es, was die deutsche Taxilandschaft von vielen ausländischen unterscheidet.

Die oben genannten Regelungen gelten für Deutschland und müssen für andere Länder bei Bedarf in Erfahrung gebracht werden, da die Regelungen von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt werden.

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