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Wann Sie Anspruch auf eine Krankenfahrt und Kostenübernahme der Krankenkasse haben

Wann Sie Anspruch auf eine Krankenfahrt und Kostenübernahme der Krankenkasse haben

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Kranke und pflegebedürftige Menschen haben oft zahlreiche Termine, welche sie zwingend wahrnehmen müssen. Darunter fallen Arztbesuche und Besprechungen, Krankenhausaufenthalte, Physiotherapien, Dialysen und Ähnliches. Oft sind ebendiese Patienten aufgrund ihres Zustandes nicht in der Lage die Fahrten zu den gegebenen Terminen selbst auf sich zu nehmen und müssen deswegen gefahren werden. Angehörige sind oft erwerbstätig, nicht vor Ort oder selbst nicht fahrtüchtig und können deshalb nicht den Transport dieser Menschen übernehmen. Aus diesem Grund können Kranke und Pflegebedürftige Krankentransporte in Anspruch nehmen, die unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen werden. In diesem Fall werden die Patienten mit einem Taxi zu den Terminen und Arztbesuchen gefahren, was die Situation enorm erleichtern kann. Es stellt sich aber die Frage: Wie bekommt man die Fahrtkosten von der Krankenkasse rückerstattet oder übernommen? Wie erfahre ich, ob die Regelung in meinem Fall greift? Wie beantrage ich rechtmäßig Krankenfahrten und was muss ich beachten, um die Übernahme der Krankenkasse für die Krankenfahrt in Anspruch nehmen zu können? Wir beantworten alle diese Fragen in unserem umfassenden Artikel und klären alles, was Sie rund um das Thema Krankenfahrten wissen sollten.

Wie beantrage ich die Übernahme einer Krankenfahrt?

Nicht jeder kranke oder pflegebedürftige Mensch kann sich die Kosten der Krankenfahrt erstatten lassen. Dies ist sehr individuell und hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, die vorab geklärt werden sollten. Sollten Sie beispielsweise im Raum Hannover wohnen, so sollten Sie sich bei der lokalen Informationsstelle Krankenfahrten Hannover im Voraus mit der Thematik auseinandersetzen. Die wohl wichtigste Voraussetzung für eine Übernahme der Fahrt ist die Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit, welche von einem Arzt ausgestellt werden muss. Dies allein garantiert Ihnen die Übernahme der Kosten der Krankenkasse aber noch nicht. Sofern die medizinische Notwendigkeit attestiert ist, bedarf es zwingend einer Anmeldung der Fahrt. Diese sollten Sie bei der Krankenkasse selbst im Voraus anmelden, die Krankenkasse muss diese Fahrt vor Fahrtantritt aber auch genehmigen, damit die Erstattung erfolgen kann. Ob dies genehmig wird, hängt wiederum von diversen, individuellen Faktoren ab. So können sich beispielsweise im Raum Hannover Menschen von den Fahrtkosten befreien lassen, welche eine Einstufung in die Pflegegrade 3,4 oder 5 haben. Dabei muss bei Pflegestufe 3 allerdings eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorhanden sein. Des Weiteren übernehmen Krankenkassen die Fahrten zu einer stationär erbrachten Leistung. Darunter fällt der Aufenthalt über Nacht in einem Krankenhaus. Ambulante Fahrten allerdings werden, bis auf wenige Ausnahmen, nur mit vorheriger Genehmigung der Kasse erstattet. Patienten die zu einer Chemotherapie, Dialyse oder Strahlentherapie gefahren werden müssen, bekommen diese Fahrten in der Regel von der jeweiligen Krankenkasse bezahlt. Sollte eine pflegebedürftige Person einen Schwerstbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, BL oder H besitzen, so ist auch in diesen Fällen eine Übernahme der Kosten der Krankenfahrt durch die Krankenkasse dieser Personen möglich. So lässt sich grundsätzlich sagen, dass Fahrten in vielen Fällen von den Kassen übernommen werden. Wichtig ist allerdings im Vorfeld bestimmen zu lassen, ob diese medizinisch notwendig sind. Zusätzlich sind die Anmeldung und Genehmigung dieser Fahrten unbedingt erforderlich. Wer all diese Vorgaben sorgsam befolgt, der braucht sich auf jeden Fall keine Sorgen über eine Erstattung zu machen.

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